Meldepflichten für Ihre PV-Anlage
Die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach muss wie jede andere Stromerzeugungsanlage auch bei dem zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
Anmeldung beim Netzbetreiber
Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.
Registrierung im Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist eine Datenbank, die in Deutschland im Zuge der Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 eingeführt wurde. Es wird von der Bundesnetzagentur betrieben und dient dazu, Informationen über Energieerzeugungsanlagen und -einrichtungen zu erfassen und zu verwalten. Das Marktstammdatenregister spielt eine entscheidende Rolle bei der Überwachung und Steuerung des deutschen Energiemarkts.
Das Marktstammdatenregister trägt zur Digitalisierung und Effizienzsteigerung im Energiebereich bei. Es ermöglicht eine zentrale Verwaltung und Nutzung von Daten, die für den sicheren und effektiven Betrieb des Energiemarkts erforderlich sind. Als Betreiber einer Energieanlage sollten Sie sich bewusst sein, dass die Registrierung und Pflege ihrer Daten im Marktstammdatenregister gesetzlich vorgeschrieben ist.
Grundsätzlich müssen alle ortsfesten Stromerzeugungsanlagen, die Strom für die Einspeisung in das Stromnetz oder für den eigenen Verbrauch erzeugen, im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Ausgenommen davon sind Anlagen, die nicht mit dem Stromnetz verbunden sind, wie beispielsweise in Wohnmobilen oder Gartenlauben.
Ziele des Marktstammdatenregisters
- verlässliche Daten für die Energiewende
- Bürokratieabbau der energiewirtschaftlichen Prozesse
- transparenter Markt und faire Preise
- Abgleich von Angebot und Nachfrage
- sinnvoller Ausbau der Stromnetze aufgrund der Datenlage
Das Wichtigste zur Registrierung
- Auch wenn Ihre Anlage bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet ist, muss sie ins Marktstammdatenregister erneut eingetragen werden. Ihre bereits woanders gemeldeten Daten werden aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht übernommen.
- Tragen Sie Ihre Anlage möglichst fristgerecht (innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme) ein, sonst droht der Verlust Ihrer Vergütung und ein Bußgeld.
- Ergänzen Sie Ihre PV-Anlage mit einem Batteriespeicher, muss auch dieser fristgerecht im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
- Jede weitere Änderung, wie beispielsweise hinsichtlich der Anzahl der Module oder der Leistungsfähigkeit der gesamten Anlage, muss im Marktstammdatenregister erfasst werden.
- Die Registrierung kann nur online erfolgen.